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Herzlich Willkommen

Notar in Günzburg

Wir betreuen private und gewerbliche Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel Ihr Immobilienkauf, die Weitergabe von Vermögen an andere Generationen, Firmenumstrukturierungen, Ihr Ehevertrag oder Themen wie Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Als Ihre Notarin werde ich hier gerne für Sie tätig. Hierbei ist mir und meinem Team wichtig, uns Zeit für Ihr Anliegen zu nehmen, juristische Sachverhalte verständlich zu erläutern und rechtssichere, individuell auf Ihre Situation abgestimmte Gestaltungslösungen zu entwickeln.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in meiner Notarstelle in Günzburg.

seit August 2021Notarin in Günzburg als Amtsnachfolgerin des Notars Martin Wachter
2019Erhalt des Promotionspreises der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg e.V.
2018Promotion summa cum laude am Lehrstuhl Prof. Dr. Kort, Universität Augsburg
2016-2021Notarassessorin in Würzburg und München sowie am Bayerischen Staatsministerium der Justiz
2015-2016Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin der internationalen Großkanzlei Gleiss Lutz in München
2013-2015Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München und an der deutsch-britischen Außenhandelskammer in London
2010-2011Masterstudium in Washington, D.C Erwerb des LL.M. in Business & Finance Law
2007-2013Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
2007Abitur am Maria-Ward-Gymnasium Augsburg
Notar Günzburg: Notarin Dr. Vera Richter.

Notarsprechtag Ichenhausen

Notarin Dr. Richter bietet einmal monatlich einen Notarsprechtag im Rathaus Ichenhausen
(Heinrich-Sinz-Straße 16, 89335 Ichenhausen) an. Bei Interesse können Sie gerne telefonisch
unter der Rufnummer 08221 – 35533-0 einen Termin vereinbaren.
Die nächsten Sprechtage finden an folgenden Tagen statt:

Montag, 27.05.2024, 10:00 – 17:00 Uhr
Montag, 10.06.2024, 10:00 – 17:00 Uhr

Kompetenzen

Notarielle Tätigkeiten können Sie auf vielen verschiedenen Gebieten in Anspruch nehmen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Schwerpunkte des notariellen Aufgabenspektrums vor.

Team

Barbara Reindl

Notarangestellte

Maximilian Schäffler

Inspektor i.N.

Anna Hamp

Notarangestellte

Ilona Schilling

Notarangestellte

Daniel Nather

Oberinspektor i. N.

Margit Schmid

Notarangestellte

Ihr Kontakt zu uns

Anfahrt

Für eine umweltfreundliche Anreise empfehlen wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Unsere Kanzlei ist vom Bahnhof Günzburg aus bequem über die Buslinie 856 zu erreichen. Die Haltestelle „Ulmer Str./Friedhof“ befindet sich in unmittelbarer Nähe unserer Kanzlei.
Im Gebäude steht Ihnen ein Aufzug zur Verfügung.

Falls Sie lieber mit dem Auto anreisen möchten, stehen Ihnen Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz des Geschäftsgebäudes Ulmer Straße 77 zur Verfügung. Zusätzlich befinden sich in der näheren Umgebung weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere in der Ulmer Straße (mit Parkschein).
Bitte beachten Sie, dass die Verkehrslage je nach Tageszeit variieren kann. Wir empfehlen, vor Ihrer Anreise aktuelle Verkehrs- und Fahrplanauskünfte einzuholen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Häufige Fragen

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Die gleiche Leistung kostet somit bei jedem Notar das Gleiche. Die Richtigkeit der notariellen Kostenrechnungen wird regelmäßig staatlich überprüft.

Die Beratung und der Entwurf einer Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist. Nur wenn es zu keiner Beurkundung durch den Notar kommt, entstehen separate Gebühren für eine Beratung bzw. Entwurfserstellung.

Gerne kann ich Ihnen schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen, wenn Sie mir die benötigten Informationen zur Wertberechnung zur Verfügung stellen. Zögern Sie also nicht, mich vor der Inanspruchnahme meiner Amtstätigkeit auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen – über diese gebe ich Ihnen gerne Auskunft.

Termine zur (Vor-)Besprechung einer geplanten notariellen Urkunde können zeitnah mit einigen Tagen Vorlauf vereinbart werden. Daran schließt sich die Erstellung eines Urkundsentwurfs an, der dann zunächst an den Auftraggeber und nach dessen Freigabe auch an alle anderen Vertragsbeteiligten übersandt wird. Für etwaige Fragen zum Entwurf stehen mein Team und ich Ihnen gerne persönlich oder telefonisch, nach vorheriger Abstimmung ggf. auch per Online-Meeting, zur Verfügung. Anschließend kann mit meinem Büro ein Termin zur Beurkundung vereinbart werden. Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern muss zwischen Erhalt des Entwurf und Beurkundung eine Frist von 14 Tagen eingehalten werden. Im Übrigen kann ein Beurkundungstermin je nach Art des Rechtsgeschäft auch zeitnäher stattfinden.

Nachfolgend habe ich einige typische Anlässe, notarielle Dienste in Anspruch zu nehmen, für Sie zusammengestellt.

1) Immobilientransaktionen

Bei Kauf, Verkauf oder schenkweiser Übertragung von Immobilieneigentum ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Auch Grundschuldbestellungen bedürfen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung.

1.1) Immobilienkaufverträge

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes neutral und unabhängig und sorgt für eine reibungslose und sichere Abwicklung des Immobilienkaufvertrags.

Eine besonders wichtige Rolle kommt dem Notar zu, wenn der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wird.

Dann sorgt der Notar dafür, dass unerfahrene Vertragsbeteiligte nicht übervorteilt werden und keinen einseitigen Risiken ausgesetzt sind.

Wird der Wunsch, einen Kaufvertrag über eine bestimmte Immobilie zu schließen, an mich herangetragen, kläre ich zunächst den Sachverhalt mit den Beteiligten:

  • Wie hoch ist der Kaufpreis?
  • Wann ist das Objekt bezugsfertig?
  • In welchem Zustand befindet sich die Immobilie?
  • Werden bewegliche Gegenstände mitverkauft?
  • Sowie weitere Fragen

Dieser Prozess wird erleichtert und beschleunigt, wenn mir die Beteiligten vorab unser auf unserer Website abrufbares Auftragsformular ausgefüllt übersenden, in dem diese für den Kaufvertrag relevanten Punkte abgefragt werden.

Durch Einsichtnahme ins Grundbuch verschaffe ich mir als Notarin anschließend Kenntnis von den Eigentumsverhältnissen, den bestehenden Belastungen des Kaufobjekts, sowie etwaigen Hindernissen für die Durchführung des Vertrages.

Ich setze dann die individuellen Vorstellungen von Käufer und Verkäufer juristisch korrekt in einen maßgeschneiderten Entwurf um.

Im Vordergrund steht dabei der sichere Leistungsaustausch. Das heißt, dass der Verkäufer sein Eigentum grundsätzlich erst verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und andererseits der Käufer den Kaufpreis erst bezahlen muss, wenn sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird.

Den Vertragsentwurf stelle ich den Beteiligten rechtzeitig vor Beurkundung zur Verfügung, bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer mindestens zwei Wochen zuvor.

So erhalten die Vertragsparteien Gelegenheit, sich vorab mit dem Vertrag auseinanderzusetzen und z.B. auch steuerliche Fragen (zu denen ich als Notarin nicht berate) im Vorfeld mit Ihrem/r Steuerberater/in zu klären.

Bei etwaigen Rückfragen zum Vertragsentwurf stehen mein Team und ich den Beteiligten als Ansprechpartner zu Verfügung.

Sobald alle offenen Punkte geklärt sind, vereinbaren die Beteiligten mit meiner Kanzlei ein Termin zur Beurkundung.

Bei der Beurkundung des Kaufvertrages verlese ich den Urkundstext, erläutere die Rechtswirkungen des Vertrages, kläre über etwaige Risiken auf und beantworte Rückfragen einzelner Vertragsteile.

Käufer und Verkäufer haben in der Beurkundungsverhandlung die Möglichkeit, offene Punkte anzusprechen. Sind alle Fragen beantwortet und letzte Änderungswünsche eingearbeitet worden, unterzeichnen die Vertragsbeteiligten und ich als Notarin die Urkunde.

Sofern mir die Daten für eine etwa zur Finanzierung des Kaufpreises benötigte Grundschuld vorab mitgeteilt worden sind, kann diese sogleich im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Im Anschluss an die Beurkundung kümmern mein Team und ich uns um den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrages sowie einer etwa bestellten Finanzierungsgrundschuld.

Wir holen erforderliche Genehmigungen und andere zum Vollzug notwendige Erklärungen von Behörden ein, übernehmen den Schriftverkehr mit Gerichten und Grundbuchamt und die notwendige Anzeige beim Finanzamt, ebenso wie die komplizierte Abwicklung mit abzulösenden und finanzierenden Banken.

Steht fest, dass dem Eigentumserwerb keine Hindernisse mehr im Wege stehen, informiere ich den Käufer durch Übersendung einer sogenannten „Fälligkeitsmitteilung“, dass der Kaufpreis nunmehr unbesorgt bezahlt werden kann.

Nachdem mir die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer nachgewiesen wurde, beantrage ich die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt und überwache deren Vollzug. Abschließend teile ich den Beteiligten mit, dass der Käufer nun neuer Eigentümer des Vertragsobjekts geworden ist

1.2) Immobilienschenkungen

Mitunter kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen (sogenannte vorweggenommene Erbfolge).

Durch eine solche Übertragung können nicht zuletzt steuerliche Freibeträge optimal genutzt und Pflichtteilsansprüche Dritter unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden.

Die Frage, ob eine Übertragung Ihrer Immobilie zu Lebzeiten sinnvoll ist, bedarf es eingehender rechtlicher Beratung.

Insbesondere sind hierbei die Absicherungsmöglichkeiten des Übergebers, etwa in Form eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechts, sowie deren Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und individuell auszugestalten.

Gerne stehe ich Ihnen hier als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung.

2) Erstellung von Testamenten

Ein notariell beurkundetes Testament stellt sicher, dass Ihr letzter Wille klar und rechtssicher formuliert ist. Dies ist besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen wichtig, oder wenn mit Erbstreitigkeiten zu rechnen ist.

Sie erleichtern Ihren Erben damit auch die Abwicklung des Nachlasses, da die Erteilung eines Erbscheins dann in der Regel nicht mehr erforderlichist — so sparen Ihre Erben nicht nur Zeit, sondern auch die mitunter erheblichen Kosten für den Erbschein.

3) Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen

Eheverträge und bestimmte Scheidungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung.

3.1) Eheverträge

Mit der Eheschließung hat der Gesetzgeber eine Reihe von rechtlichen Folgen verbunden, die teilweise während der Ehe, teilweise erst bei einer Trennung oder Scheidung bedeutsam werden.

Sie betreffen insbesondere die Bereiche des Güterstands, des Unterhalts und der Versorgung im Alter. Diese Regelungen können Sie grundsätzlich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Gerne unterstütze ich Sie als neutraler rechtlicher Berater bei der Erarbeitung von auf Sie als Paar zugeschnittener und ausgewogener Lösungen.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch danach geschlossen werden.

3.2) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen

Wenn die gemeinsame Zukunft mit dem Ehepartner scheitert, ist dies nicht nur persönlich belastend, sondern es ergeben sich auch eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen.

Gelingt es den Partnern, diese einvernehmlich im Rahmen einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung zu lösen, erspart das nicht nur oft zermürbende und langwierige Auseinandersetzungen, sondern ermöglicht auch einen schnelleren und kostengünstigeren Abschluss des Scheidungsverfahrens.

Gerne bin ich als Notarin auch hier Ihre neutrale Ansprechpartnerin zur zügigen Erarbeitung einer fairen Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung, die Ihre Verhältnisse nach Beendigung Ihres Zusammenlebens klar regelt.

4) Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

4.1) Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Wer nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, erhält von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, an Ihrer Stelle und ohne Einschaltung des Gerichts zu handeln – entsprechend Ihren Wünschen in nahezu allen vermögensrechtlichen und persönlichen Bereichen.

Um sicherzugehen, dass die Vorsorgevollmacht ohne Einschränkung anerkannt wird, sollte sie in notarieller Form errichtet werden. Nur in öffentlich beglaubigter Form kann die Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt verwendet werden.

Die notarielle Vorsorgevollmacht ist zudem fälschungssicher und wird auch von Banken akzeptiert, da Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers vom Notar festgestellt werden.

Individuelle Beratung und juristisch genaue Formulierungen sind beim Notar zudem inklusive.

4.2) Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen, in denen Sie selbst entscheidungsunfähig sind, zum Beispiel durch einen Unfall, ärztlich behandelt werden möchten.

Mit der Patientenverfügung wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und können entscheiden, welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen für Sie getroffen werden, denn die Ärzte sind grundsätzlich an Ihren Willen gebunden.

5) Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften

Bei der Gründung von Gesellschaften sowie bei wesentlichen Änderungen in der Gesellschaftsstruktur bzw. der Geschäftsführung ist oftmals die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gründung von Unternehmen bildet einen Schwerpunkt notarieller Tätigkeit. Bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Im Anschluss an die Beurkundung sorge ich für den erforderlichen Vollzug der Gründungsurkunde, insbesondere für die Eintragung im Handelsregister.

Gerne berate ich Sie auch bei Strukturveränderungen, wie Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungsvorgängen, entwerfe die erforderlichen Urkunden und sorge für deren Vollzug in den entsprechenden Registern.

6) Unternehmensnachfolge

Die Übergabe des eigenen Unternehmens auf die nächste Generation gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben eines Unternehmers.

Die Risiken einer ungelösten Nachfolge sind enorm; gescheiterte Unternehmensnachfolgen können das erarbeitete Lebenswerk in kurzer Zeit ruinieren.

Die geplante und wohldurchdachte Übergabe des Betriebs zu Lebzeiten des Inhabers ist daher regelmäßig das Mittel zur Wahl für eine erfolgreiche Nachfolge.

Bei rechtzeitiger Planung kann der Übergang gleitend erfolgen und dem derzeitigen Inhaber verbleiben Korrekturmöglichkeiten, um etwaigen Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Auch steuerliche Freibeträge können bei einer frühzeitigen Planung effizient genutzt werden.

Schließlich darf im Rahmen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung das Interesse des Übergebers an seiner Versorgung im Alter und der Freistellung von der Haftung nicht aus dem Auge verloren werden.

Durch das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht stellen Unternehmensnachfolgen hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater.

Da diese Rechtsgebiete zu den Kernbereichen der notariellen Tätigkeit gehören, ist Ihr Notar der ideale Ansprechpartner.

Gerne stehe ich Ihnen zur Vereinbarung eines Beratungstermins und Erarbeitung einer individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Familie und Ihres Unternehmens zugeschnittenen Übergabevertrages zur Verfügung.

7) Erbausschlagungen

Die Ausschlagung einer Erbschaft bedarf einer notariell beglaubigten Ausschlagungserklärung, die im Original innerhalb einer bestimmten Frist dem zuständigen Nachlassgericht zugehen muss.

Sollten Sie Kenntnis von einer Ihnen potentiell angefallenen Erbschaft erhalten, die sie nicht annehmen möchten, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Notar oder einer Notarin aufnehmen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine weitere Beratung und Vorbereitung der entsprechenden Dokumente bei Erbausschlagungen zur Verfügung.

8) Erbauseinandersetzungen

Sind mehrere Personen gemeinsam zu Erben nach einem Verstorbenen berufen, stellt sich oftmals das Problem einer fairen und für alle Miterben akzeptablen Verteilung der Nachlassgegenstände.

Insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören, ist hierzu in der Regel die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

Gerne stehe ich Ihnen für eine neutrale Beratung und Erarbeitung einer Urkunde, die sowohl den Willen des Erblassers berücksichtigt als auch den übereinstimmenden Wünschen der Miterben Rechnung trägt, zur Verfügung.

8) Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Für bestimmte Dokumente, z.B. Handels- oder Vereinsregisteranmeldungen, spezifische Vollmachten oder bestimmte Erklärungen, die im Ausland Verwendung finden sollen, ist eine „öffentliche Beglaubigung“ durch eine Notarin oder Notar erforderlich.

Gerne können Sie uns das Dokument, unter dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, vorab per E-Mail zusenden und telefonisch einen Termin zur Beglaubigung mit meiner Kanzlei vereinbaren.

8.1) Schenkungen und Unternehmensnachfolge

Bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge oder bei größeren Schenkungen kann die notarielle Beurkundung notwendig sein, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen.

8.2) Grundschuldbestellungen und Hypotheken

Für die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen, ist die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben.

Sofern der Käufer einer Immobilie ein Finanzierungsdarlehen aufnehmen will, empfiehlt es sich, möglichst bald mit der finanzierenden Bank die Einzelheiten zu besprechen.

Da das Darlehen regelmäßig mit einer Grundschuld am Kaufobjekt abgesichert wird, teilt die Bank dem Notar die Einzelheiten mit.

Gerne erstellen mein Team und ich dann einen entsprechenden Entwurf der Grundschuldbestellungsurkunde, die direkt im Anschluss an den Immobilienkaufvertrag beurkundet werden kann.

Grundsätzlich sollten Sie zu jedem Notartermin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

Sollten Sie eine andere Person aufgrund einer Vollmacht vertreten, sollten Sie die Vollmachtsurkunde entweder im Original oder als Ausfertigung zum Termin mitbringen. (Eine bloße Kopie der Vollmachtsurkunde genügt nicht).

Wenn Sie als Betreuer/in für eine Person handeln, sollten Sie Ihren Betreuerausweis zum Nachweis Ihrer Betreuerstellung ebenfalls im Original mitbringen.

Gerade wenn Sie ein größeres oder komplexeres Anliegen haben, bietet es sich an, zunächst einen Beratungstermin zu vereinbaren. Hierbei kläre ich mit Ihnen die Ausgangssituation, kläre offene Fragen und die weiteren anstehenden Schritte. Zur Vorbereitung eines Besprechungstermins ist es hilfreich, wenn Sie etwaige Ihnen vorliegende Dokumente und/oder ein ausgefülltes Auftragsformular, das auf unserer Website abrufbar ist, postalisch oder per E-Mail vorab übermitteln.


Nachdem wir weitere erforderliche und gewünschte Schritte in unserer Besprechung erarbeitet haben, bereiten mein Team und ich, sofern gewünscht, einen Urkundsentwurf vor, den wir Ihnen zur Durchsicht übermitteln. Sollten sich hieran weitere Fragen anschließen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne als Ansprechpartner für deren Klärung zur Verfügung. Wenn alle Fragen geklärt sind, können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur Beurkundung vereinbaren.

Im Beurkundungstermin verlese ich den vollständigen Urkundstext Wort für Wort, erläutere dessen Inhalt und weise auf die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäfts hin. Alle Beteiligten haben in der Beurkundungsverhandlung die Möglichkeit, offene Punkte anzusprechen. Sind alle Fragen beantwortet und letzte Änderungswünsche eingearbeitet worden, unterzeichnen die Vertragsbeteiligten und ich als Notarin die Urkunde. Damit ist die notarielle Urkunde errichtet.

Die rechtliche Beratung gehört zum Kerngeschäft notarieller Tätigkeit. Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentlichen Amtes und damit neutral und unabhängig. Bei Rechtsgeschäften, an denen mehrere Personen beteiligt sind, vertrete ich daher nicht einseitig die Interessen nur einer Partei, sondern berate sämtliche Vertragsparteien unparteiisch mit dem Ziel, einer für alle Seiten fairen und ausgewogenen Vertragsgestaltung. Hierdurch werden Risiken vermieden und spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert.

Notarinnen und Notare sind zur Vertraulichkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Unsere Rolle ist es, alle Parteien objektiv zu beraten und die rechtliche Korrektheit zu gewährleisten. Ihre persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt.

Beratungen und Beurkundungen können grundsätzlich auch in englischer Sprache erfolgen. Hierzu ist jedoch eine vorherige Abstimmung mit der Notarstelle erforderlich.

Soweit ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht kundig ist, ist im Übrigen die Beiziehung eines Dolmetschers erforderlich. In bestimmten Fällen wie z.B. ehevertraglichen Regelungen, muss der Urkundsentwurf im Vorfeld der Beurkundung in die Muttersprache des Beteiligten übersetzt werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, sich vorab mit dem Inhalt des Vertrages vertraut zu machen. Zur näheren Abstimmung wenden Sie sich in solchen Fällen bitte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf an meine Kanzlei.

Es ist unser Ziel, Ihr Anliegen möglichst rasch und reibungslos zu klären. Dabei variiert die Bearbeitungsdauer jedoch nach Komplexität des Falles. Soweit sich während unserer Bearbeitung Rückfragen ergeben, halten wir zeitnah mit Ihnen Rücksprache.

Ja, meine Notarstelle in Günzburg ist barrierefrei zugänglich. Vor dem Kanzleigebäude in der Ulmer Straße 77 sind zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen ausgeschildert. Im Gebäude, das stufenlos zugänglich ist, ist ein rollstuhlgerechter Aufzug vorhanden, mit dem Sie zu meinen Kanzleiräumen im  2. OG gelangen.

Seit dem 01. August 2022 können bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge, die der notariellen Mitwirkung bedürfen, insbesondere GmbH-Gründungen, einstimmige GmbH-Gesellschafterbeschlüsse sowie Registeranmeldungen, auch online durchgeführt werden. Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein eigenes Portal nebst Notar-App entwickelt. Das Portal stellt ein Videokonferenzsystem für die Beurkundung bereit. Zudem ermöglicht das Portal die sichere Identifizierung der Beteiligten mit dem Online-Ausweis.

Auf der folgenden Website der Bundesnotarkammer erhalten Sie nähere Informationen zur Online-Beurkundung, deren technischen Voraussetzungen, dabei auch den Anforderungen an taugliche Ausweisdokumente mit entsprechender eID-Funktion: www.online-verfahren.notar.de

Selbstverständlich stehen mein Team und ich Ihnen daneben auch jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Dr. Vera Richter
Notarin in Günzburg
Ulmer Straße 77
89312 Günzburg

Telefonnummer: +49 (0)8221 35 533-0
Telefax: +49 (0)8221 35 533-33
E-Mail: info@notarinrichter.de

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